Katze zerkratzt Tür in Mietwohnung - Privathaftpflichtversicherer des Mieters zieht nicht mit
Das Amtsgericht Offenbach hat den Ausschlusstatbestand der "übermäßigen Beanspruchung" in der Privathaftpflichtversicherung in einem Fall bejaht, wo die Katze des Versicherungsnehmers die Dichtgummis einer Türe in dessen Mietwohnung zerstört hat (AG Offenbach, 07.05.2015 - 33 C 291/14).
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