Haftungsrecht | Inlineskater gehören zu den Fußgängern – in der Regel müssen sie mit Schrittgeschwindigkeit auf Bürgersteigen fahren
Frühling, genau die richtige Jahreszeit, um die Inliner herauszuholen und die ersten Sonnenstrahlen zu genießen. Wer die Füße schnell genug bewegt, erreicht auf seinen acht Rollen leicht Geschwindigkeiten von 15 Kilometern pro Stunde. Genau hier liegt das Problem. Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater zu den Fußgängern und dürfen innerorts nur auf Gehwegen bzw. kombinierten Geh-und Radwegen fahren. Eine Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzig, wenn ein Zusatzzeichen die Mitnutzung von reinen Radwegen gestattet.
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