Forderungsausfalldeckung: Haftpflichtversicherung muss auch bei vorsätzlicher Körperverletzung zahlen
Forderungsausfalldeckung: Nach einer erheblichen Verletzung eines Haftpflichtversicherten durch einen Dritten bekommt dieser gerichtlich 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Täter war zahlungsunfähig. Über sein Vermögen war das Insolvenz-Verfahren eröffnet worden. Zahlen muss nun die Haftpflichtversicherung des Geschädigten, da sie eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhaltete (BGH, Az. IV ZR 269/14). ... weiterlesen
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