Entziehung der Fahrerlaubnis | Indizien können für Anordnung einer MPU reichen
Das Antreffen eines Fahrzeugführers mit einer BAK von 2,56 Promille und warmer Motorhaube rechtfertigt die Anordnung einer MPU (OVG Nordrhein-Westfalen 27.6.14, 16 B 358/14, Abruf-Nr. 142594 ).
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