Berufsunfähigkeitsversicherung: "Weiterhin riskant, Police unter falschen Angaben abzuschließen"
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Arglistanfechtung im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung scheine zwar, das Verletzen der Anzeigepflicht zu privilegieren. Rechtsanwalt Robert Nebel warnt jedoch: "Diese Schlussfolgerung trügt."
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH