Aufklärungspflicht zu Nettopolicen: Vergütung des Vermittlers auch nach Kündigung des Rentenversicherungsvertrags
Werden Versicherungsverträge als Nettopolicen verkauft, muss der Vermittler den Interessenten klar darüber aufklären und dies auch dokumentieren, dass die Vergütung auch fällig wird, wenn ein Vertrag nach kurzer Laufzeit gekündigt wird.
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