Außendienstler: Betriebssitz des Arbeitgebers ist regelmäßige Arbeitsstätte
Ein Außendienstmonteur, der an jedem Arbeitstag zunächst den Betriebssitz seines Arbeitgebers aufsucht und von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte anfährt, hat seine regelmäßige Arbeitsstätte am Betriebssitz. Das wirkt sich auf die Höhe der abziehbaren Fahrtkosten aus.
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