Widerruf: Damit drohen erlaubt, Gründe egal
Solange Verbraucher ein Widerrufsrecht haben, ist der Widerruf immer erlaubt. Sie dürfen sogar versuchen, durch Drohung mit dem Widerruf nachträglich den Preis zu drücken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Matratzenhändler muss jetzt 417,10 Euro erstatten. test.de erklärt das Urteil und seine Bedeutung.
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