Verbraucherzentrale mahnt Versicherungsmakler wegen 27 rechtswidriger Klauseln erfolgreich ab
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen diverse Klauseln eines Versicherungsmaklers vorgegangen, die Verbraucher unangemessen benachteiligen. Der Makler hatte mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter anderem einen Anspruch auf eine entgangene Provision sowie auf ein aufwandsbezogenes Honorar bei Vertragsbeendigung innerhalb der Stornohaftungszeit begründen wollen. Weiterlesen
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