Schadenregulierung: Mehr als vier Wochen Zeit für die Zahlung
Nach einem Verkehrsunfall darf sich der gegnerische Haftpflichtversicherer mit der Zahlung vier bis sechs Wochen Zeit lassen. Schadenersatzansprüche sind sofort fällig, doch das Unfallopfer muss dem Versicherer genug Zeit lassen, den Fall zu prüfen. Manchmal darf es noch länger dauern. Ein Mann, der nach sechs Wochen Klage erhoben hatte, blitzte vor dem Oberlandesgericht Koblenz ab.
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