Reiserücktritt zahlt nicht beim Tod des Ehepartners - Versicherungswirtschaft-heute
Eine Reisrücktrittskostenversicherung zahlt nicht beim Tod des Ehepartners. Dies entschied das Landgericht München (Az.: 233 C 26770/14). Demnach sei die Trauer über den verstorbenen Partner keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen, urteilten die Richter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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