Private Krankenversicherung: Bei Tarifwechsel ist ursprünglich ermittelte Gesundheit Maßstab für Risikozuschläge
Darf eine private Krankenversicherung bei einem Tarifwechsel die Beiträge erhöhen, weil der Gesundheitszustand nicht mehr so gut ist, wie bei Abschluss der Versicherung? Das OLG Karlsruhe hat hierzu "Nein" gesagt: Bei einem neuen Vertragsschluss gibt es eine Art Verwertungsverbot für neue Erkenntnisse. Mehr zum Thema 'Wirtschaftsrecht'... Mehr zum Thema 'Tarif'... Mehr zum Thema 'Gesetzliche Krankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Freiwillige Krankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Krankenversicherung'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG