OLG Hamm: Gebrauch von Kraftfahrzeugen auch bei Reparaturen - Risikoausschluss durch Benzinklausel
ZPO § 522 II ; BBR Ziffer 5.1 Vom Deckungsbereich einer Privathaftpflichtversicherung nicht umfasst sind Schadensfälle, in denen sich die besonderen Gefahren eines Kfz «bei Gebrauch» auswirken. Ein Kfz werde in diesem Sinne auch dann in Gebrauch genommen, so das Oberlandesgericht Hamm, wenn Reparaturen an der Kraftstoffversorgung vorgenommen werden, bei denen der schadenverursachende Brand entsteht. OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2015 - 20 U 80/15 , BeckRS 2015, 20846 Weiterlesen
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