Muss eine Vorsorgevollmacht notariell oder überhaupt beglaubigt werden?
Alle Vermittler, die sich mit dem Thema „Vorsorgeverfügungen“ beschäftigen, werden früher oder später auf die beiden folgenden Fragen stoßen: „Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?“ und „Falls ja, muss denn diese Beglaubigung notariell sein?“. Hierzu kursieren viele falsche und halbwahre Informationen. Der Vermittler, der hierzu seinen Mandanten in gutem Glauben falsche Auskünfte gibt, riskiert mal wieder die berüchtigte Beraterhaftung, weil er gegen das Verbot, dass er keine Rechtsberatung machen darf, verstoßen hat.
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