LSG Rheinland-Pfalz: Wirbelsäulenschäden können Anspruch auf …

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LSG Rheinland-Pfalz: Wirbelsäulenschäden können Anspruch auf höhenverstellbaren Schreibtisch gegen Rentenversicherer begründen

Ein in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter kann einen Anspruch gegen die Versicherung auf Übernahme der Kosten für einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch haben, wenn aufgrund bestehender degenerativer Veränderungen aller Wirbelsäulenabschnitte ansonsten eine Minderung seiner Erwerbsfähigkeit droht. Dies hat am 02.03.2016 das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az.: L 6 R 504/14). Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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