Lohnsteuer | Eine Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn der Angestellten
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn für ihre angestellten Ärzte (BFH 19.11.15, VI R 47/14).
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