Kick-back-Urteil: BGH stärkt Anlegerrechte bei Schiffsfonds
Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co muss nach Informationen des Wirtschaftsmagazins Capital einem Anleger Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zahlen. Der Fondsanleger war demnach vorab nicht umfassend über Vermittlungsprovisionen informiert worden.
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