Haftungsrecht | Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet allein
Verursacht ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer einen Zusammenstoß mit einem Pkw, weil er mit seinem Pedelec verkehrswidrig von einem Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn fährt, um nach links abzubiegen, kann er für den Verkehrsunfall allein haften.
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