Freisprüche aus Frust über Straßenverkehrsbehörde: BGH bestätigt Rechtsbeugung durch Amtsrichter
Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Der BGH bestätigte die Verurteilung eines Amtsrichters, der mehrfach Verkehrssünder freigesprochen hatte, weil er sich über die Aktenführung der Straßenverkehrsbehörde ärgerte.
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