EuGH-Generalanwalt: Gewerbetreibender haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer seines öffentlichen WLAN-Netzes
Der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WLAN-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen, die ein Nutzer begeht, nicht verantwortlich, sodass er keinen Schadenersatz zahlen muss. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 16.03.2016. Zwar könne der Betreiber per gerichtlicher Anordnung verpflichtet werden, diese Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern; allerdings könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden (Az.: C-484/14). Weiterlesen
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