Datenflatrate: E-Plus verliert Prozess
Verspricht ein Mobilfunkanbieter in einem Tarif unbegrenztes Datenvolumen, darf er die zugesicherte Übertragungsgeschwindigkeit nicht drosseln. In der vor dem Landgericht Potsdam verhandelten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ging es um den Tarif „Allnet Flat Base all-in“ der Firma E-Plus. Darin versprach das Unternehmen eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkte E-Plus die versprochene Leistung aber wieder ein. Kunden durften nur Daten bis zu einem Volumen von 500 Megabyte im Monat in schneller Geschwindigkeit übertragen. Überschritten sie dieses Limit, blieb zwar die Internetnutzung ohne Aufpreis möglich. Die Übertragungsgeschwindigkeit wurde jedoch deutlich ausgebremst.
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