BGH: Nachbar haftet für Abriss-Schäden an Grenzwand
Wird eine Grenzwand, an die vom Nachbargrundstück aus ein anderes Gebäude angebaut ist, beim Abriss des Anbaus beschädigt, muss der Nachbar für Schäden an der Grenzwand aufkommen. Dies auch dann, wenn die Schäden unvermeidbare Folge des Abrisses sind. Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...
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