Betriebliche Krankenversicherung (bKV) : Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV erhöhen das Arbeitsentgelt
Hier kommt es oft zu Verwechselungen: Beiträge des Arbeitgebers zu einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenkrankenversicherung sind Barlohn und dem SV-Arbeitsentgelt zuzurechnen. Es handelt sich dabei nicht um eine steuerfreie Zukunftssicherungsleistung. Mehr zum Thema 'Betriebliche Krankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Arbeitsentgelt'... Mehr zum Thema 'Einmalzahlung'...
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