Bank haftet für Schäden nach Schließfacheinbruch
Das Kammergericht hat entschieden, dass eine Bank ihrer Kundin, die ein Schließfach angemietet hatte, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn dieses Schließfach aufgebrochen werde und die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten gegenüber der Kundin verletzt hat. In dem entschiedenen Fall belaufe sich der Schadensbetrag auf 65.000 Euro. (KG Berlin, Urteil vom 02.03.2016 - 26 U 18/15)
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