Autoversicherung: Ärger nach Schaden durch Beifahrertür
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer muss einen Schaden von rund 1 150 Euro ersetzen, der entstand, als ein Beifahrer des Autohalters beim Öffnen der Tür ein anderes Fahrzeug beschädigte. Die Geschädigte hatte ihren Wagen vor ihrem Haus geparkt. Durch das Öffnen der Beifahrertür des anderen Autos entstand an ihrem Auto ein Sachschaden von rund 817 Euro, hinzu kamen noch Sachverständigen- und Anwaltskosten – insgesamt etwa 1 150 Euro. Die Geschädigte forderte das Geld von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die aber weigerte sich zu zahlen. Ihre Begründung: Nicht der Halter des Autos hatte den Schaden verursacht, sondern dessen Beifahrer, als der Wagen nicht gefahren wurde. Vor Gericht erhielt die Geschädigte Recht: Der Schaden sei beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden, dazu gehöre auch das Öffnen einer Tür. Solche Schäden sind von der Kfz-Haftpflicht gedeckt (Landgericht Saarbrücken, Az. 13 S 117/15).
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