Versicherungsschutz gilt vor Erstprämie
Versicherungsschutz greift im Regelfall erst nach der Zahlung der Erstprämie. Wenn sich der Versicherungsnehmer nun vorher einen Schaden zuzieht, noch bevor er seine Erstprämie entrichtet hat, was dann? Gibt es einen Unfall und die Zahlung der Erstprämie wurde noch nicht in Rechnung gestellt, dann besteht Versicherungsschutz, so ein aktuelles Urteil. ... weiterlesen
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