Versicherung - Unterschrift via Tablet führt in die Datenschutz-Falle
Versicherungsverträge, die mittels Touch-Eingabe auf einem Tablet unterzeichnet wurden und in welchen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Das erklärte Dr. Malte Engeler vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein auf Anfrage des Versicherungsboten. Demnach handele es sich bei Unterschriften auf dem Pad oder Tablet nicht um schriftliche Erklärungen, da es dem Display an der Fähigkeit fehle, Schriftzeichen ... weiterlesen
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