UWG: Werbung vor Messestand eines Mitbewerbers: kein Wettbewerbsverstoß
Verteilt ein Aussteller unmittelbar vor dem Stand eines konkurrierenden Mitausstellers Werbematerial an Messebesucher, so stellt dies keine wettbewerbswidrige gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar. Dies entschied - laut einer Meldung des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma) - das OLG Düsseldorf. Mehr zum Thema 'Messe'... Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'... Mehr zum Thema 'Werbung'...
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