Unerlaubtes Surfen - Urteil: Arbeitgeber darf den Browserverlauf der Angestellten kontrollieren
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen dürfen, wenn diese unerlaubterweise am Arbeitsplatz gesurft haben. Dazu dürfen sie auch deren Browserverlauf ohne vorherige Zustimmung kontrollieren.
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