Streitfall Risikolebensversicherung: Schweigepflicht von Ärzten gilt auch nach dem Tod des Patienten
Auch wenn eine Versicherung vermutet, dass Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden, kann sie den Arzt nicht ohne Einverständnis des Kunden von seiner Schweigepflicht befreien. Auch dann nicht, wenn der Versicherte bereits verstorben ist.
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