SG Hannover: Kein Wegeversicherungsschutz beim Homeoffice
SGB VII § 8 ; SGB X § 105 1. Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber arbeitet, kann einen nach § 8 Abs. 2 SGB VII versicherten Weg von der Arbeitsstätte oder zu der Arbeitsstätte nicht zurücklegen. 2. Wer mit Arbeitsplatz im Home-Office sein Kind vor Beginn der Arbeitstätigkeit zum Kindergarten verbringt, steht auf diesem Weg nicht unter Unfallversicherungsschutz gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII. (Leitsätze des Verfassers) SG Hannover, Urteil vom 17.12.2015 - S 22 U 1/15 , BeckRS 2016, 65609 Weiterlesen
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