Schadenabwicklung | Sind Rest- und Altteile an den Versicherer herauszugeben oder darf er sie anrechnen?
Dass bei Totalschäden der Restwert angerechnet wird, ist ein alter Hut. Nun flackert aus der UE-Leserschaft die Frage auf, ob das auch für einzelne noch werthaltige Teile gilt, die unfallbedingt erneuert werden müssen. Kann der Versicherer die herausverlangen oder müssen die zum Altteilwert angerechnet werden? Die Frage stellt sich vor allem bei Scheinwerfern, bei denen lediglich die Aufhängung abgerissen ist, der aber als solcher noch in Ordnung ist. Angesichts der Neuteilpreise für Xenon- oder LED-Scheinwerfer ist das ein aus Sicht der Versicherer lohnendes Thema.
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