Risikolebensversicherung: Beiträge sind keine Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Bei Immobilienfinanzierungen verlangt die Bank oft die Ergänzung des Kreditvertrags durch eine Risikolebensversicherung. Trotzdem sind die Kosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das bestätigte der BFH.
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