Restschuldbefreiung | Achten Sie vollständige und richtige Belehrungen
Hat das Insolvenzgericht den Schuldner nicht ausreichend belehrt, bevor das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Gläubigers eröffnet worden ist, kann es ihm nach Eröffnung eine mindestens zweiwöchige Frist für einen isolierten Restschuldbefreiungsantrag setzen. Andernfalls ist ein solcher Antrag zulässig, bis das laufende Insolvenzverfahren aufgehoben wird.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG