Perückenverkäufer hat keine Pflicht zur Beratung über medizinische Sachverhalte (05.02.2016)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass den Verkäufer einer Perücke keine Beratungspflicht zu medizinischen Sachverhalten trifft, insbesondere nicht zur künftigen gesundheitlichen Entwicklung. (AG München, Urteil vom 24.10.2013 - 122 C 15000/13)
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