Onlinebanking : BGH stärkt Bankkunden bei missbräuchlichen oder strittigen Online-Überweisungen
Mitverdienen beim Onlinebanking ist mittlerweile ein kriminelles Geschäftsmodell. Das soll nicht allein auf Kosten der Kunden gehen. Zwar besteht für die Banken bei Auseinandersetzungen um Onlinebanking mittels PIN und smsTAN weiter die Möglichkeit, sich auf den Anscheinsbeweis zu Lasten des Bankkunden zu berufen. Hierfür bedarf es jedoch hoher Anforderungen. Es darf bei missbräuchlicher Nutzung nicht einfach von einem grob fahrlässigen Verhalten des Kontoinhabers ausgegangen werden. Mehr zum Thema 'Anscheinsbeweis'... Mehr zum Thema 'Phishing'... Mehr zum Thema 'Bank'...
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