OLG Oldenburg: Haftstrafe für betrügerischen ehemaligen Rechtsanwalt
Die Verurteilung eines ehemaligen Rechtsanwalts aus Oldenburg wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und einem dreijährigen Berufsverbot ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 21.01.2016 hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg bestätigt. Der Mann hatte Gelder von Mandanten für sich behalten und verbraucht (Az.: 1 Ss 236/15). Weiterlesen
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