OLG Köln: Kontosperrung bei Amazon darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verhindern
Das Oberlandesgericht Köln hat am 26.02.2016 eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte, hatte Amazon es sich darin für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“, vorbehalten, "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern". Weiterlesen
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