OLG Hamm zur Bausparvertragskündigung: Vertauschte Rollen
Ein Bausparvertrag ist ein Darlehnsvertrag mit der Besonderheit, dass zunächst die Bank der Darlehnsnehmer ist. Lässt der Sparer sie auf dieser Rolle sitzen, um günstige Zinsen zu erhalten, darf sie nach zehn Jahren kündigen.
Weiterlesen auf: Legal Tribune ONLINE