Mitteilung über fehlende Kfz-Versicherung: Klage gegen Gebührenbescheid erfolglos
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage einer Halterin eines Kraftfahrzeuganhängers gegen eine Gebühr in Höhe von 251,00 Euro abgewiesen. Die Haftpflichtversicherung der Klägerin hatte dem beklagten Landkreis mitgeteilt, es bestehe für den Anhänger kein Versicherungsschutz mehr. Daraufhin forderte der Beklagte die Klägerin auf, innerhalb von drei Tagen eine Versicherungsbestätigung vorzulegen oder das Fahrzeug abzumelden. Da die Klägerin hierauf nicht reagierte, beauftragte der Beklagte nach Fristablauf den Vollzugsdienst mit der zwangsweisen Außerbetriebsetzung.
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