Messe: Werbung vor dem Messestand eines Mitbewerbers kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Verteilt ein Aussteller unmittelbar vor dem Stand eines konkurrierenden Mitausstellers Werbematerial an Messebesucher, so stellt dies keine wettbewerbswidrige gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar. Dies entschied - laut einer Meldung des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma) - das OLG Düsseldorf. Mehr zum Thema 'Messe'... Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'... Mehr zum Thema 'Werbung'...
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