LV-Versicherungsleistung: Im Zweifel für den Bezugsberechtigten
Streiten sich Erben und Bezugsberechtigter um die Versicherungsleistung aus einer Sterbegeldversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, die Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten
Weiterlesen auf: Cash.Print GmbH