LG Hannover zu kindlichem Spieltrieb: Neunjährige muss nicht für Unfall auf der Wasserrutsche zahlen
Das LG Hannover hat entschieden, dass Unfälle zwischen Kindern Ausdruck des Spieltriebs und des Forschungs- und Erprobungsdranges sind. Eine Neunjährige muss einem Elfjährigem keine 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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