Leitungswasserschaden in spezieller Konstellation
Ist ein Regenfallrohr an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen, gilt es zugleich als Fallrohr und als Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Ein Ausschluss von Nässeschäden "durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes" erstreckt sich deshalb auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG Frankfurt a.M., 25.03.2015 - 7 U 12/14) gesehen.
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