LAG Berlin zu Auswertung des Browserverlaufs: Arbeitgeber darf Dienstrechner auswerten – und kündigen
Wer mit dem Dienstrechner während der Arbeitszeit privat surft, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Arbeitgeber braucht keine Zustimmung zur Auswertung der Browserverläufe, entschied das LAG Berlin.
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