Krankenversicherung | Beiträge auf Kapitalabfindungen und Sofortrenten
Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung (Direktversicherung) in eine Sofortrentenversicherung an, sind sowohl die Kapitalleistung aus der Lebensversicherung als auch die Sofortrente beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz auf die Klage des Versicherten hin klargestellt.
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