Kranken- und Pflegeversicherung: Landesblindengeld nicht beitragspflichtig
Ein 85-jähriger Rentner hat vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erstritten, dass die IKK Classic sein Blindengeld nicht bei der Festsetzung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen darf.
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