Kein Anspruch auf Schadenersatz gegen Reiseveranstalter wegen eines zurückgelassenen Kosmetikkoffers in Hotelhalle (05.02.2016)
Verbleibt der Kosmetikkoffer einer Urlauberin in der Hotelhalle zurück, weil er ungekennzeichnet ist, so haftet der Reiseveranstalter nicht für ein Abhandenkommen des Gepäckstücks. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.1990 - 18 U 56/90)
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