Haftungsfrage nach 11.000 € Schaden beim Onlinebanking
(verpd) Haben Betrüger im Rahmen des Onlinebankings ein fremdes Konto geplündert, so ist es Sache des Geldinstituts nachzuweisen, dass sein Kunde den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht hat. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, so hat es dem Kunden das gestohlene Geld zu ersetzen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor (8 O 1454/15).
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