Ganz einfach: Bei Einmalzahlung Märzklausel prüfen
Die Anwendung der Märzklausel ist stets zu prüfen, wenn Einmalzahlungen in den Monaten Januar bis März eines Jahres ausgezahlt werden. Mehr zum Thema 'Märzklausel'... Mehr zum Thema 'Einmalzahlung'... Mehr zum Thema 'Sozialversicherungsbeitrag'... Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'... Mehr zum Thema 'Beitragsbemessungsgrenze'...
Weiterlesen auf: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG